1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen HWHeißluftballonfahrten und der jeweilige Auftraggeber und Fahrgast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
  2. Die Haftung des Luftfrachtführers ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt.
  3. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte, beweglichen und unbeweglichen Sachen besteht nicht. Bei Mitnahme solcher ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Ablaufes verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fahrgäste durch sein Gepäck, Foto- und Filmgeräte usw. nicht zu Schaden oder Verletzungen kommen.
  4. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt, bzw. Startplatz, ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens drei Tage vor Fahrtermin) aufgrund in der Verantwortung des Gastes liegenden Gründen führen zur Verrechnung von Storno- bzw. Bearbeitungskosten.
  5. Die Mitnahme von Passagieren vom Treffpunkt zum Startplatz, sowie die Rückfahrt vom Landeplatz zum Treffpunkt im PKW erfolgt kostenlos.
  6. Der Rechnungsbetrag der Ballonfahrt ist per Überweisung sofort nach Erhalt des Ballontickets, bei Abholung oder per Barzahlung vor Ort ohne Abzüge fällig. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung und Terminvereinbarung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
  7. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften, den Anweisungen des Piloten / Crew kann es zum Ausschluss der Ballonfahrt kommen.
  8. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkohol- und Drogengenuss vor der Fahrt vorliegt.
  9. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich nach Durchführung der Luftfahrt, mitzuteilen.
  10. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können vom Passagier nur mit Zustimmung des Luftfahrtunternehmen drei Tage vor Fahrtermin geändert werden. Bei Änderung auf einen neuen Termin entstehen für Sie keine Kosten, jedoch kein Anspruch auf umgehende Erfüllung Ihres Terminvorschlages. Kommt es zu keiner Kontaktaufnahme seitens des Passagiers, entstehen Storno- bzw. Bearbeitungskosten!
  11. Die ausgestellten Ballontickets sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Kommt es zu Preiserhöhungen nach vier Monaten nach Ausstellung des Ballontickets, kann eine Differenz vor Startbeginn auszugleichen sein. Es gelten die jeweils nach aktueller Preisliste gültigen Fahrpreise. Sonderregelungen in Einzelform bedürfen der Schriftform.
  12. Bezahlte Beträge sind nicht Rückerstattbar. Eine Barablöse des Ballontickets ist ausgeschlossen, jedoch können sie gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.- inkl. MwSt. umgeschrieben bzw. weitergegeben werden.
  13. Schadensersatzansprüche aufgrund wetterbedingter oder technischer Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen.
  14. Die Preise gelten für die Ballonfahrt, persönliche Urkunde, Personenversicherung, Fahrt zum Startplatz und Rücktransport zum Ausgangspunkt. Der Passagier vereinbart mit dem Luftfahrtunternehmen einen Starttermin, sollte dieser Termin aus Wetter- bzw. technischen Gründen verschoben werden, erfolgt eine neue Terminvereinbarung.
  15. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Die Zuteilung der Plätze im Ballon, den Startplatz und die Auswahl des jeweiligen Ballontyps geht vom Piloten aus.
  16. Die vereinbarten Start- und Fahrtzeiten sind cirka Zeiten. Abhängig von der Wettersituation, Wind und dem zu Verfügung stehenden Landegebiet, kann die Fahrzeit vom Piloten im Interesse der Sicherheit für Mensch und Luftfahrtgerät verkürzt werden. Die Mindestfahrzeit sollte 60 Minuten betragen. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit benötigen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten sind der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.
  18. Der Passagier hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen ab Vertragsabschluss diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht ausüben zu können, darf die Ballonfahrt noch nicht durchgeführt sein und muss der Passagier das Luftfahrtunternehmen mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung per Post oder E-Mail über den Entschluss, diesen Vertrag widerrufen zu wollen, informieren.
  19. Die im gewerblichen Luftverkehr geltende Haftungsverordnung des Warschauer Abkommens in der Fassung des Haager Protokolls, dem Übereinkommen von Montreal und der EU-Verordnung, in der jeweils geltenden Fassung mit den in Österreich für gewerbliche Personenbeförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstsummen, gilt für die Fahrt als vereinbart.
  20. Die allgemeinen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen der Firma HWHeißluftballonfahrten geltenden Tarifen und die im Beförderungsvertrag festgelegten Bedingungen werden entsprechend herangezogen.
  21. Wird ein Fahrgast an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen an der Gesundheit geschädigt oder verletzt, so haftet der Beförderer für den Ersatz des Schadens. Die Haftung kann nach Maßgabe des anwendbaren Rechts ganz oder teilweise entfallen, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit der verletzten Person verursacht bzw. mitverursacht wurde. Weiters kann die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers entfallen, wenn bewiesen wird, dass der Pilot und seine Crew alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dementsprechende Maßnahmen nicht getroffen werden konnten.
  22. Die Versicherungssumme richtet sich entsprechend nach der Halterhaftpflichtversicherung bzw. nach der Passagierhaftpflichtversicherung des Unternehmens.
  23. Die Ersatzpflicht des Beförderers erlischt, wenn sich der Passagier vor, während oder nach der Ballonfahrt nicht an die Anweisungen des Piloten bzw. eines Beauftragten oder an die Beförderungshinweise hält.
  24. Die Firma HWHeißluftballonfahrten haftet nicht für Schäden, die am Weg zum Treffpunkt oder am Heimweg eintreten.


 Satz,- Druck,-  und Schreibfehler sowie Preisänderungen sind vorbehalten!